Gemeindeversammlung
Die Legislative ist das oberste Organ der Gemeinde. In der Gemeinde kann das Volk an der Gemeindeversammlung oder an der Urne über die wichtigsten Geschäfte der Gemeinde mitbestimmen.
In Sigriswil findet in der Regel vierteljährlich eine Gemeindeversammlung statt. Stimmberechtigt sind alle Personen, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen und seit drei Monaten in der Gemeinde Sigriswil wohnhaft und angemeldet sind.
Einladung / Information
Die Einladung zur Gemeindeversammlung inklusive Bekanntgabe der Traktandenliste erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit der Publikation im Thuner Amtsanzeiger. Ausserdem wird einige Wochen vor der Versammlung im Sigriswiler Anzeiger der Botschaftstext veröffentlicht, darin werden die Geschäfte ausführlich erläutert. Zu einigen Geschäften liegen weitere Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung zur Akteneinsicht auf.
Ort und Versammlungsleitung
Die Gemeindeversammlung findet in der Kirche Sigriswil statt. Die Versammlung wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet. Er führt durch die Versammlung und sorgt für einen ordnungsgemässen Ablauf.
Die Gemeindeversammlungsdaten:
- 26.04.2010
- 21.06.2010
- 13.09.2010
- 29.11.2010