Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen muss bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes eingereicht werden. Merkblätter und Formulare finden Sie unter www.akbern.ch.
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