Energieberatung
Ausser in Schutzgebieten und an Schutzobjekten sind Energiekollektoren baubewilligungsfrei, wenn sie an Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden installiert werden. Der Kanton Bern gibt Empfehlungen heraus, wie die Anlagen angeordnet werden können, ohne das Orts- oder Landschaftsbild zu beeinträchtigen. Beeinträchtigt ein bewilligungsfreier Energiekollektor das Orts- oder Landschaftsbild und weicht er wesentlich von den Empfehlungen ab, ordnet die Baupolizeibehörde die erforderlichen baupolizeilichen Massnahmen an. Zur Überprüfung, ob ein bewilligungsfreier Energiekollektor den Empfehlungen entspricht, sind uns rechtzeitig entsprechende Pläne einzureichen. Für alle weiteren Fragen betreffend Energie wenden Sie sich frühzeitig an die Regionale Energieberatungsstelle.
- MINERGIE
- Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien; Beiträge ab 01. Januar 2010
- Empfehlungen Energiekollektoren