Reklame- und Plakatwesen
Die Reklamebewilligungspflicht für Aussen- und Strassenreklamen richtet sich nach den Weisungen des Kantons über „Reklamen“. Weitere Auskünfte, insbesondere ob eine Reklame zudem baubewilligungspflichtig ist, erteilt Ihnen die Bauabteilung.
Dienstleistung:
- Touristische Signalisationen
- Arbeitshilfe zur Anwendung der eidgenössischen und kantonalen Reklamevorschriften