Vermietung von Schul-, Sport- und anderen öffentlichen Anlagen
Für die Vermietung von Schul-, Sport- und anderen öffentlichen Anlagen gemäss Benützungsrichtlinien ist das Schulsekretariat zuständig.
Für die Vermietung von Schul-, Sport- und anderen öffentlichen Anlagen gemäss Benützungsrichtlinien ist das Schulsekretariat zuständig.