Auskunft aus dem Einwohnerregister und der Fremdenkontrolle
Privaten werden Adressen oder Personalien aus den Registern gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des
kantonalen Datenschutzgesetzes sowie des
Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Sigriswil bekanntgegeben. Es werden lediglich schriftliche Anfragen mit schützenswertem Interessennachweis beantwortet. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.
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