Umzug innerhalb der Gemeinde
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind den Einwohnerdiensten innert vierzehn Tagen seit dem Umzug zu melden.
Schweizer Staatsangehörige haben den
- Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis sowie den Mietvertrag mitzubringen
Ausländische Staatsangehörige haben die
- Aufenthaltsbewilligung sowie den Mietvertrag vorzulegen
Umzug innerhalb der Gemeinde Sigriswil