Wegzug – Abmeldung
Persönliche Abmeldung am Schalter der Einwohnerdienste spätestens am Tag des Wegzugs.
Schweizer Staatsangehörige haben den
- Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis mitzubringen und den neuen Wohnort anzugeben (beim Wegzug ins Ausland ist eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen)
Ausländische Staatsangehörige haben die
- Aufenthaltsbewilligung vorzulegen und den neuen Wohnort anzugeben