Weitere Meldungen
Schweizer Staatsangehörige
- im Ausland eingetretene Änderungen des Zivilstandes sind den Einwohnerdiensten innert vierzehn Tagen zu melden
Ausländische Staatsangehörige
- im Ausland eingetretene Änderungen des Zivilstandes sowie
- Arbeitgeberwechsel sind den Einwohnerdiensten innert vierzehn Tagen zu melden
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