Hundetaxe

Gemäss kantonalem Gesetz über die Hundetaxe und dazugehörender Verordnung ist für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August des laufenden Jahres (Stichtag) über drei Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe wurde von der Gemeindeversammlung auf Fr. 100.-- pro Hund festgelegt.

Der Rechnungsversand an die bereits bei der Finanzverwaltung registrierten HundehalterInnen erfolgt jeweils Mitte August. Die Hundemarken werden nicht mehr jedes Jahr erneuert. HundehalterInnen, welche einen Hund nicht mehr besitzen, werden gebeten, diesen jeweils sofort bei der ANIS-Datenbank und der Finanzverwaltung abzumelden sowie die Hundemarke zurück zu geben, damit keine weiteren Rechnungen mehr ausgestellt werden. Neue Hunde sind durch die HundehalterInnen persönlich und umgehend, jedoch jeweils bis spätestens am 31. Juli  bei der Finanzabteilung unter Vorweisung der Registrierungsbestätigung der ANIS-Datenbank anzumelden. Dies gilt insbesondere auch für NeuzuzügerInnen in die Gemeinde Sigriswil. Für nicht angemeldete Hunde wird nebst der nachzubezahlenden Hundetaxe eine Geldbusse im doppelten Betrage der hinterzogenen Taxe (Art. 4 Gesetz über die Hundetaxe) fällig.

Anmeldung Hund
Abmeldung Hund


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