Voranschlag

Der Voranschlag ist die Ermächtigung der Stimmbürger an die Exekutive, während eines Jahres Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe und für einen bestimmten Zweck zu tätigen. Er enthält ebenfalls eine Schätzung der erwarteten Einnahmen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung der jährlichen Aufwand- und Ertragsposten. Er ist verbindlich und wird in der Regel in der November-Dezember Gemeindeversammlung genehmigt.

Die Teilbereiche des aktuellen Voranschlages können Sie mit nachstehenden Links downloaden oder bestellen:

Bestellung Voranschlag (Gesamtausgabe)


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