Abbrennen von Feuerwerken
Die Nachfrage zum Abbrennen von Feuerwerken hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Gemeindepolizeibehörde bewilligt entsprechende Gesuche zum Abbrennen von Feuerwerken im Freien.
Grundsätzlich gilt:
- Das Abbrennen von Feuerwerken im Freien ist bewilligungspflichtig.
Bewilligungsfrei: 2. Januar, 1. August, und Silvester - Bewilligung von Feuerwerken ist Sache der Ortspolizeibehörde
- Gesuche müssen mindestens 2 Wochen vor dem Anlass bei der Gemeinde in Briefform eingereicht werden.
- Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung bei Sachschäden und Unfällen ab.
- Ab 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe.
Merkblatt zum Abbrennen von Feuerwerken im Freien