Einbürgerungen
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung richten sich nach den eidgenössischen, kantonalen sowie kommunalen Vorschriften. Die Gesuchsteller müssen sich über folgende Wohnsitzvoraussetzungen ausweisen können:
- Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichen des Gesuches
- Mindestens 3 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Sigriswil unmittelbar vor Einreichen des Gesuches
Zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist seit 1. Januar 2003 der Gemeinderat.
Die Gesuchsunterlagen können bei der Präsidialabteilung oder online bezogen werden.