Gastgewerbe
Gastgewerbliche Einzelbewilligungen (Festwirtschaften)
Das Gesuchsformular ist spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung unter Entrichtung einer Gebühr von Fr. 10.00 einzureichen. Wird am Anlass Alkohol ausgeschenkt, muss ebenfalls ein Jugendschutzkonzept eingereicht werden.
Lotto- und Tombolabewilligungen
Die Gesuchsformulare sind spätestens 60 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung unter Entrichtung einer Gebühr von Fr. 10.00 einzureichen.
Achtung: Gemäss Art. 15 der Lotterieverordnung gilt ab 01.01.2010 folgendes:
1. Tombolas und Lottos können ohne Bewilligung durchgeführt werden.
2. Die Erträge aus Tombolas und Lottos dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.
Gastgewerbebetriebe
Dem Gesuch für eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe ist ein Strafregisterauszug sowie eine Kopie des Fähigkeitsausweises beizulegen und spätestens 30 Tage vor Übernahme des Betriebes bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für die Errichtung eines Betriebskonzeptes kann Ihnen die Anleitung zur Selbstkontrolle für Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetriebe behilflich sein.
Gesetzliche Grundlagen Gastgewerbe
Gastgewerbegesetz
Gastgewerbeverordnung