Steuerauskünfte / Steuerausweis

Es besteht die Möglichkeit, während der öffentlichen Auflagefrist bei der Finanzabteilung Sigriswil (Steuerbüro) kostenlos Einsicht in das Verzeichnis der Steuerveranlagungen zu nehmen. Ersichtlich sind hier das steuerbare Einkommen und Vermögen. Die Auflagedauer wird jährlich im Frühling publiziert und erfolgt gestützt auf den Gemeinderatsentscheid vom 2. Dezember 2003 sowie Art. 164 des kantonalen Steuergesetzes.

Gegen eine Gebühr von Fr. 10.-- kann für eine bestimmte steuerpflichtige Person zudem eine schriftliche Bestätigung über die Steuerzahlen inkl. allfälliger amtlicher Werte (Steuerausweis) bezogen werden. Dabei werden jeweils die letzten definitiv veranlagten Steuerzahlen bekannt gegeben.

Steuerausweis


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