Regionaler Sozialdienst
Regionaler Sozialdienst Oberhofen
Staatsstrasse 27
Postfach 47
3653 Oberhofen
Tel +41 (0)33 244 14 00
Fax +41 (0)33 244 14 09
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00 – 12.00 | 14.00 – 17.00 |
|---|---|---|
| Dienstag | 08.00 – 12.00 | 14.00 – 17.00 |
| Mittwoch | 08.00 – 12.00 | 14.00 – 17.00 |
| Donnerstag | geschlossen | 14.00 – 17.00 |
| Freitag | 08.00 – 12.00 | 14.00 – 16.00 |
Ihre Ansprechpartner
| Name | Kontakt |
|---|---|
|
Regionaler Sozialdienst Oberhofen |
Tel. 033 244 14 00 |
Wer sind wir?
Der Regionale Sozialdienst des Gemeindeverbandes ist für die Sozialhilfe sowie das Vormundschafts- und Alimentenwesen der fünf Verbandsgemeinden am rechten Thunerseeufer zuständig.
Wer kann unsere Hilfe in Anspruch nehmen?
Alle Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen, Oberhofen, Sigriswil und Teuffenthal können sich an den Sozialdienst wenden. Sind Sie durch persönliche, familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Probleme in Not geraten oder wissen nicht mehr weiter, so können Sie unser Angebot beanspruchen. Beratung, Information und Vermittlung von Dienstleistungen stehen allen Ratsuchenden zu. Die Beratungen des Sozialdienstes sind unentgeltlich.
Wie und wo melden Sie sich an?
Sie melden sich persönlich oder telefonisch beim Sekretariat des Sozialdienstes. Sie erhalten anschliessend eine Einladung zum Erstgespräch.
Was erwarten wir von Ihnen?
- Aktive Mithilfe
Ihre persönliche Situation kann nur dann verbessert werden, wenn Sie aktiv mit uns zusammenarbeiten. - Wahrheitsgetreue Auskünfte
Eine offene und ehrliche Haltung bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Ihre Bereitschaft, Einsicht in Ihre Unterlagen zu gewähren und Kontrollen zu akzeptieren, ist eine Bedingung. - Informationspflicht
Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen geben Sie uns umgehend bekannt.
… und Ihre Rechte?
- Schweigepflicht und Diskretion
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes sind an das Amtsgeheimnis gebunden. - Beschwerderecht
Wenn Sie mit unseren Entscheiden nicht einverstanden sind, können Sie eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
Dienstleistungen
- Alimentenbevorschussung
- Beratung
- Geld
- Information und Vermittlung
- Pflegekinder
- Vormundschaftliche Hilfen