GV vom 13.09.2010 - der Sigriswiler

Der 3. Sigriswiler 2010

Gemeindeversammlung vom Montag, 13. September 2010, 20.00 Uhr, Kirche Sigriswil

Traktanden:
1. Verkauf Grundstück Nr. 4372 Vorderdorf Merligen
2. Verkauf Alp Hubelhörnli
3. Sanierung Kanalisation Sigriswilstrasse Sigriswil – Kreditgenehmigung
4. Abbau und Deponie Meiersmaad – Kreditabrechnungen und Genehmigung Kredit Rekultivierung
5. Orientierungen
6. Allgemeine Umfrage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 liegen bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil öffentlich zur Einsichtnahme auf.

1. Verkauf Grundstück Nr. 4372 Vorderdorf Merligen
Die im Finanzvermögen der Gemeinde Sigriswil aufgeführte, voll erschlossene, in der Kernzone K2 gelegene Parzelle Nr. 4372 im Usserdorf Merligen (Totalfläche von 541 m2, amtlicher Wert CHF 89'140) war bereits mehrmals Gegenstand von Kaufanfragen interessierter Bauwilliger.

Bereits im Jahre 2006 hat der Gemeinderat deshalb dem Verkauf dieser Parzelle zum Mindestpreis von CHF 250'000 zugestimmt, einer Gemeindeversammlung wurde das Geschäft noch nicht unterbreitet.

Der Gemeinderat hat nun seinen damaligen Beschluss erneut bekräftigt (zumal es keine Gemeindeaufgabe sein kann, Bauland zu horten) und gleichzeitig bestimmt, den realisierbaren Buchgewinn der Laufenden Rechnung zuzuweisen, zugunsten zusätzlicher Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen. Dies in Abweichung zum Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens.

Antrag:
Finanzkommission und Gemeinderat beantragen der Gemeindeversammlung: Öffentliche Ausschreibung und Verkauf des Grundstückes Nr. 4372, Usserdorf, Merligen zum Mindestpreis von 250'000 Franken an den Meistbietenden. Zuweisung des Buchgewinnes an die Laufende Rechnung, zugunsten zusätzlicher Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen, dies in Abweichung zum Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens. Mit der Ausführung des Beschlusses wird der Gemeinderat in Verbindung mit der Finanzkommission beauftragt.

Madeleine Amstutz, Ressortvorsteherin Finanzen und Steuern

2. Verkauf Alp Hubelhörnli
Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2003 verblieb die Alp-Liegenschaft Hubelhörnli (im Gegensatz zum "Sigriswilergrat") im Finanzvermögen der Gemeinde, d.h. als Bestandteil der Vermögenswerte, die gemäss Art. 74 der kantonalen Gemeindeverordnung nicht der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen und damit veräussert werden könnten. Das Finanzvermögen muss zudem selbsttragend sein, eine Rendite abwerfen und darf den Steuerhaushalt nicht belasten.

Seit rund fünf Jahren befassen sich Liegenschaftsausschuss, Finanzkommission und Gemeinderat mit der weiteren Nutzung, der Sanierung resp. mit dem Verkauf dieser Alp-Besitzung. Diese beinhaltet im wesentlichen die drei Gebäude Sennhütte, Schatthaus und Schweinescheune, Weideland, Wald, Gewässer und Fels mit einer Totalfläche von 457'685 m2 und einem gesamten amtlichen Wert von CHF 62'170.

Das Hubelhörnli ist seit dem 1. Januar 2006 an Christian Tschanz jun., Hirzenloch, Teuffenthal zu einem jährlichen Pachtzins von CHF 4'200 verpachtet (vorher über Jahre an seinen Vater), der Vertrag läuft bis 2011.

Das beim Inforama, Hondrich, in Auftrag gegebene Verkehrswertgutachten erbrachte - unter Berücksichtigung des nicht geringen Investitions- und Sanierungsbedarfes von gegen 300'000 Franken - einen Wert von CHF 205'900.

Antrag:
Die vorberatende Behörde und der Gemeinderat beantragen den bestmöglichen Verkauf der Alp Hubelhörnli. Der Verkauf ist öffentlich auszuschreiben. Der Verkauf wird vom Regierungsstatthalteramt begleitet, da das bäuerliche Bodenrecht betroffen ist. Die bestehende Quelle mit dem Quellenrecht z.G. Grundstück Nr. 3290 soll dabei in Gemeindebesitz verbleiben.

Madeleine Amstutz, Ressortvorsteherin Finanzen und Steuern

3. Sanierung Kanalisation Sigriswilstrasse Sigriswil – Kreditgenehmigung
Aufgrund der Kanalfernsehuntersuchungen ist bekannt, dass die bestehende Mischwasserkanalisation auf dem Abschnitt Post Sigriswil bis Liegenschaft Fankhauser einen schlechten baulichen Zustand aufweist. Die Dichtheit sowie die Statik des alten Betonrohres ist aufgrund umfangreicher Risse und Löcher nicht mehr genügend. Ein Ersatz der Leitung ist daher zwingend notwendig.

Das vorliegende Sanierungsprojekt vom Ingenieurbüro U. Zimmermann basiert auf dem Entwässerungskonzept für das Dorf Sigriswil. Als Ersatz für die Mischwasserleitung ist eine Entwässerung im Trennsystem vorgesehen. Dabei wird das Schmutzabwasser und das unverschmutzte Abwasser neu in separaten Leitungen abgeleitet. Im Verlaufe der Planung hat sich zudem gezeigt, dass eine Ausdehnung des Projekts Richtung Hotel Bären sinnvoll ist. Auf dieser Teilstrecke ist die Erstellung einer neuen Meteorwasserleitung geplant. Das gesamte Projekt erstreckt sich somit über eine Länge von 225 Meter.

Gleichzeitig mit den Kanalisationsarbeiten werden ebenfalls die Hydrantenleitung der Wasserversorgung Sigriswil erneuert und kleinere Anpassungen an den Werkleitungen der BKW und der Swisscom vorgenommen. Die dabei anfallenden Kosten werden vollumfänglich durch die betroffenen Werkeigentümer übernommen.

Der Kostenvoranschlag für die Kanalisationsarbeiten beträgt Fr. 330'000.- Das Projekt ist im Investitionsplan 2011 enthalten. Der Baubeginn ist auf Frühjahr 2011 geplant. 

Antrag:
Der Gemeinderat und die vorberatenden Kommissionen beantragen der Gemeindeversammlung, dem Kanalisationsprojekt sowie dem Kredit von Fr. 330'000.- zuzustimmen.

Thomas Zwahlen, Ressortvorsteher Planung, Volkswirtschaft, Tiefbau und Umwelt

4. Abbau und Deponie Meiersmaad – Kreditabrechnungen und Genehmigung Kredit Rekultivierung
1. Kenntnisnahme Kreditabrechnung 2. Etappe:
Für die 2. Ausführungsetappe bewilligte die Gemeindeversammlung am 12. August 1996 einen Kredit über Fr. 155'000.-

Bewilligter Kredit                                  Fr.    155'000.00
Total Ausgaben                                    Fr.    143'910.90
Kreditunterschreitung                          Fr.      11'089.10 

2. Kreditantrag für Abschluss- und Rekultivierungsarbeiten:
Für die ertragreiche Folgebewirtschaftung von Terrainauffüllungen sind fachgerecht ausgeführte Rekultivierungsarbeiten von zentraler Bedeutung. Es geht darum, den Boden in verschiedenen Schichten (Unterboden, Oberboden) aufzubauen, damit diese später ihre Funktionen erfüllen können und keine Nässezonen entstehen.

Die verbleibenden Abschluss- und Rekultivierungsarbeiten sind daher in ein Abschlussprojekt zusammengefasst worden und sollen als Gesamtauftrag an eine Unternehmung vergeben werden. Im wesentlichen sind der Rückbau der Zufahrtsstrasse, Entwässerungsarbeiten und umfangreiche Erdarbeiten für den fachgerechten Bodenaufbau zu leisten. Insgesamt beträgt der Kreditbedarf für diese Arbeiten Fr. 153'000.00 Da noch ein kleines Deponievolumen von 1'900 m3 besteht, kann mit Einnahmen von rund Fr. 23’000.00 gerechnet werden.

Der bisherige Gesamtaufwand für die 1. und 2. Etappe betrug Fr. 323'649.85 und wurde bis auf einen Restbetrag von Fr. 1.00 abgeschrieben. Das aktuelle Guthaben der Spezialfinanzierung Abbau- und Deponie Meiersmaad beträgt Fr. 147'172.50. Mit den Einnahmen aus dem verbleibenden Deponievolumen und dem Guthaben aus der Spezialfinanzierung kann davon ausgegangen werden, dass trotz des beantragten Kredits die Grube mit einem kleinen Ertrag abgeschlossen werden kann.

Antrag:
Der Gemeinderat und die vorberatenden Kommissionen beantragen der Gemeindeversammlung, dem Kredit für die Abschluss- und Rekultivierungsarbeiten von Fr. 153’000.00 zuzustimmen.

Thomas Zwahlen, Vorsteher Planung, Volkswirtschaft, Tiefbau und Umwelt


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