Käseteilet im Justistal 17.09.2010

Informationen zum Käseteilet vom 17.09.2010


Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 17. September 2010 festgelegt.

Die nachfolgenden Verkehrsmassnahmen haben zum Zweck, den eigentlichen Käseteilet, die Älpler und den Alpabzug in den Vordergrund dieses Anlasses zu stellen. Weiter soll der zivile Verkehr, die Hinfahrt der landwirtschaftlichen Transportfahrzeugen und die Alpabfahrt der Kühe geregelt werden.

Während den entscheidenden Zeiten ist die Grönstrasse mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt, jedoch wird ein Cartransport Sigriswil-Grön sichergestellt. Wegen beschränkten Parkplatzmöglichkeiten bitten wir die Besucher, möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher! Es empfiehlt sich deshalb früh anzureisen, damit Sie zur Zeit im Justistal ankommen.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

1.    Allgemeines Fahrverbot (ausgenommen Bewirtschafter)
In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Barriere) und ab Beatenberg, Waldrand (Barriere) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilet). Ebenso ist die Strecke Merligen-Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt.
Fahrverbot Freitag, 17. September 2010: 07.00 bis 19.00 Uhr
Ab 16.00 Uhr gilt das Fahrverbot bereits ab Sigriswil, Dorf für die Feldenstrasse (Zubringerdienst gestattet). Kontrolle beziehungsweise Durchsetzung des Fahrverbots durch die Polizei.

2.    Parkplätze
Den Zuteilungen der Parkplatzanweiser ist Folge zu leisten. Es darf ausschliesslich auf signalisierten Parkplätzen parkiert werden; Es ist untersagt, auf Privatparkplätzen zu parkieren. Die Parkplätze bei Hotels, Restaurants, Lebensmittelgeschäften, etc. sind für deren Gäste und Kunden freizuhalten. Die Parkgebühr beträgt Fr. 5.– pauschal.
Die Ortspolizeibehörde Sigriswil macht ausdrücklich darauf aufmerksam, das falsch parkierte Fahrzeuge, welche Durchfahrtsstrassen versperren, abgeschleppt werden können.

3.    Cartransport Sigriswil – Grön
Einsteigeort am Morgen: Gemeindeverwaltung Sigriswil. Der Shutteldienst beginnt ab 07.30 Uhr und ist durchgehend bis am Mittag gewährleistet. Die Reisecars fahren von Sigriswil ins Justistal, Grön. Anschliessend Rückfahrt via Merligen nach Sigriswil. Die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr, anschliessend ist die Strasse für den Alpabzug dringend freizuhalten. Ab ca. 16.30 Uhr treffen die Alpabzüge der verschiedenen Alpgenossenschaften aus dem Justistal im Dorf Sigriswil ein.

4.    Verpflegungsmöglichkeiten
Auf dem Käseteiletplatz im Justistal und Sigriswil (Coop Platz) sind tagsüber Verpflegungsmöglichkeiten vorhanden. Marktstände oder dergleichen sind am Käseteilet nicht zugelassen.

5.    Es darf ausschliesslich Justistaler-Alpkäse zum Verkauf angeboten werden.
(Beschluss der Vereinigten Alpgenossenschaften Justistal vom 10. September 1998).

Sigriswil, im September 2010                      
Die Gemeindepolizeibehörde


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