Meldepflicht Gewässerschutz

Sehr geehrte Partner im Bauwesen (alle in der Gemeinde Sigriswil tätigen Architektur- und Ingenieurbüros, Planer und Unternehmer, Bauherrschaften)

In Art. 45 BauG sind die Zuständigkeiten und die Aufgaben der Baupolizeiorgane geregelt:

Der Baupolizei- und Hochbaukommission Sigriswil obliegt erstens die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und –hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben; zweitens die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen; sowie drittens die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonstwie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.

Mit der Änderung des Baugesetzes und des Baubewilligungsdekretes gemäss Beschluss des Grossen Rates vom Januar 2009 gilt neu zusätzlich die Pflicht des Bauenden (verantwortliche Person), dass dieser mit dem so genannten Selbstdeklarationsblatt 2 die korrekte Bauausführung bestätigen muss.

Nach wie vor NICHT der Selbstdeklaration unterliegen hingegen die Schnurgerüstabnahme (erfolgt im Auftrag der BHK Sigriswil direkt durch den Geometer Dütschler & Naegeli, Thun, 033 225 40 50), sowie der ARA-Anschluss und die Kontrolle der Versickerungsanlage (erfolgt beides im Auftrag der BHK Sigriswil neu und vorerst befristet bis Ende Juni 2012 direkt durch das Ingenieurbüro Bührer + Dällenbach, Steffisburg, 033 439 40 50).

Dies heisst für Sie als unsere geschätzten Partner im Bauwesen, dass die jeweils im Bauentscheid geforderten Meldepflichten, u.a. für den Baubeginn (Schnurgerüstabnahme), für jegliche Rohbaukontrollen (inklusive Leitungen und Schächte), sowie für die Schlussabnahme, künftig noch besser, das heisst zeitgerecht und möglichst lückenlos, zu erfolgen haben.

Zum Gewässerschutz im Speziellen ist es uns ein Anliegen, Sie, in Erwartung einer sachgerechten Umsetzung, wie folgt zu informieren:

Allgemeine Bemerkungen

Die Planung und Ausführung der Entwässerungsanlagen richtet sich grundsätzlich nach den Normen SIA 190 und SN 592 000 Liegenschaftsentwässerung (2002) und der Ergänzung SN 592 000/A1 (2008) sowie den Richtlinien des AWA und des VSA. In jedem Fall sind uns bei gewässerschutzrelevanten Baueingaben immer entsprechende verbindliche und nachvollziehbare Unterlagen abzugeben.

Es darf kein Regenwasser auf Nachbargrundstücke oder Strassen geleitet werden. Das anfallende Regenwasser muss auf dem Grundstück versickert oder abgeleitet werden.

Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass kein Material in die Schmutz- und Sauberwasserleitungen gelangt, welches Ablagerungen bzw. Verschmutzungen der Gewässer verursachen könnte.

Kontrolle und Abnahme, Dokumentation

Die Leitungen und Schächte sind spätestens 2 Arbeitstage vor dem Einbetonieren dem zuständigen Kontrollorgan zur Abnahme anzumelden (Bührer + Dällenbach Ingenieure AG Steffisburg, Herr Gnehm Vinzenz, 033 439 40 59). Für die Abnahme kann eine Dichtigkeitsprüfung (zu Lasten Bauherrschaft) verlangt werden.

Vor dem Einbetonieren sind die Leitungen einzumessen (Vermessung durch Bührer + Dällenbach Ingenieure AG Steffisburg, 033 439 40 50).

Vor Inbetriebnahme der Leitungen werden diese durch Kanalfernsehaufnahmen (zu Lasten Bauherrschaft) kontrolliert und freigegeben. Nebst dem Protokoll der Sichtprüfung bzw. der Kanalfernsehaufnahmen sind spätestens mit der Schlussabnahme ebenfalls die Revisionspläne (effektiv erstelltes Kanalisationssystem mit Angaben über Gefälle, Sohlen-, Deckel- und Ein-/Auslaufkoten, Durchmesser und Rohrmaterialien) in 2-facher Ausführung unaufgefordert einzureichen.

Nebst den Aufwendungen für Baukontrollen werden die Kosten die bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen, zu Lasten der Bauherrschaft verrechnet.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Bei Fragen und für weitere Informationen erreichen Sie uns zu den Bürozeiten unter der Telefonnummer 033 252 90 50.

Namens der Baupolizeibehörde BHK Sigriswil; der Bauverwalter Oliver Messerli


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